Nach wie vor (Stand 12.01.2021) können Besprechnungen persönlich wie auch per Videokonferenz durchgeführt werden.
Bei persönlichen Gesprächen sind unsere Schutzmaßnahmen [398 KB]
zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 ein zuhalten.
Wir haben die technische Vorraussetzungen für Videokonferenzen geschaffen. Die notwendige Software wird Ihnen von uns per Link im Einladungsschreiben zu Verfügung gestellt und ist einfach zu bedienen.
Bleiben Sie gesund, Rechtsanwälte, Georg Huber, Stefan Heydlauf und Sekretariatsteam
Wir heißen Sie willkommen!

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