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Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!

Ich bin bemüht meinen Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten habe ich im folgenden für Sie zusammengestellt:

Erstberatung und außergerichtliche Beratung



Die Anwaltskosten für das Erstgespräch/Beratung unterliegen den Regelungen der Gebührenordnung für Rechtsanwälte(RVG).
Die Fachanwälte Huber und Heydlauf können daher für ein Erstberatungsgespräch höchstens 190,- € zzgl. MwSt in Rechnung stellen. Sollte die Beratung in einem geringen Umfang erfolgen so kann sich der Maximalbetrag von 190,- € reduzieren.

Sollen wir darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, beläuft sich unser Stundenhonorar auf 190,- € zzgl. Mehrwertsteuer.

Selbstverständlich weisen wir Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin, wenn wir dies für empfehlenswert halte.

Hinweis:
Gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines (Beratungshilfe) werden Sie ebenfalls beraten.
Der Berechtigungsschein ist bei den Amtsgerichten erhältlich.

weitere Gebühren

In den übrigen Fällen rechne ich meine Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.